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2011-09-13 | All chapters

EU-Firmen beklagen hohe Hurden in Chinas
Handelsblatt, 8th September 2011

PekingDie EU-Handelskammer in Peking fordert eine gerechtere Behandlung für ausländische Unternehmen auf dem chinesischen Markt. „Viele Barrieren sind nach wie vor sehr stark“, sagte Kammerpräsident Davide Cucino am Donnerstag in Peking. „Wir wollen keine Vorzugsbehandlung, legen aber Wert auf faire Gleichbehandlung mit unseren chinesischen Konkurrenten.“

Europäische Unternehmen könnten viel zur Entwicklung und Modernisierung Chinas beitragen – doch sie sollten auch die Chance erhalten, ihr Potenzial zu entfalten, so Cucino. Um die Situation zu verbessern, fordert die Kammer von der EU den Abschluss eines europäisch-chinesischen Investmentvertrages, der die Spielregeln für beide Seiten klärt.

Die Liste der Sorgen ist lang. Im Finanzsektor dürfen ausländische Banken weiterhin maximal 20 Prozent an chinesischen Instituten übernehmen. Viel zu wenig, findet die EU-Handelskammer. Mehr Möglichkeiten für den Markteinstieg internationaler Geldhäuser könnte einen gesunden Schub an Innovation und Konkurrenz bringen.

Auch das Baugewerbe ist unglücklich mit den Standortbedingungen. Um eine  Lizenz zu erhalten, müssen die Baufirmen Referezen für vollendete Projekte im chinesischen Inland vorweisen. Doch ohne Lizenz dürfen sie dort erst gar nichts bauen. „Das ist wie die Frage nach dem Huhn und dem Ei“, sagt Cucino.

Wesentlich virtuellere Branchen sehen sich ebenfalls mit Barrieren konfrontiert: Anbieter von Kommunikations- und Informationstechnik müssen die Quellcodes ihrer Software offenlegen – das kommt der Aufdeckung der wichtigsten Geschäftsgeheimnisse gleich und ist für die betreffenden Firmen komplett inakzeptabel.

Die Hauptforderung der EU-Kammer: Keine Beschränkungen mehr für den Kauf chinesischer Firmen. Unabhängig von den entsprechenden Regeln der EU sollte in allen Branchen die freie Beteiligung an chinesischen Anbietern in jedem Umfang möglich sein. Auch die Praxis, in technisch anspruchsvollen Bereichen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zu verlangen, hält die EU-Kammer für überholt.